Würde Stahlschrott nicht mehr den strengen europäischen Auflagen für Abfall unterliegen, erleichterte das den Einsatz in der Stahl- und Gießereiindustrie erheblich. Auch Ressourcen- und Klimaschutz sprächen für ein schnelles Ende des Abfallstatus. Der Einsatz von qualitätsgesicherten Stahlschrotten sichere zudem die heimische Rohstoffversorgung.
Entwarnung gab die BDSV in der Frage der neuen Chemikalienverordnung: „Die Betroffenheit von REACH ist selbstverständlich in jedem Unternehmen im Einzelfall zu prüfen“, erklärte Verbandssprecherin Beate Kummer. „Es ist aber auszuschließen, dass bei der Verarbeitung von Stahlschrotten aus der EU eine Registrierungspflicht anzuwenden ist.“
Die BDSV weist darauch hin, dass nach der REACH-Verordnung zurückgewonnene Stoffe nicht registriert werden müssen, wenn sie identisch mit einem registrierten Stoff sind und dem Rückgewinner Informationen über diesen zur Verfügung stehen.