Theusner hob hervor, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes der Wirtschaft sehr wohl zusätzliche Pflichten aufgebürdet habe. Dass hierbei eine privatrechtliche Organisation im Zentrum steht, habe bei einigen Betroffenen zunächst zu Irritationen, Missinterpretationen und Fehleinschätzungen geführt.
Zu den Erkenntnissen dieser Zeit gehöre etwa, dass es auch bei einer weitgehend elektronischen Umsetzung der Gesetzesvorgaben nicht ausreiche, nur die entsprechende Software – die des EAR-Systems – zu beherrschen. Die Erfüllung der Pflichten nach dem ElektroG setze eine weit reichende Kenntnis der gesetzlichen Regelungen im Einzelnen voraus, was heute in der weit überwiegenden Zahl der Fälle gegeben sei.