„Wir sind nicht zufrieden damit, dass die Ergebnisse der Anhörung zur Verpa-ckungsverordnung keinen Eingang in die vom Bundestag beschlossene 5. Novelle gefunden hat,“ erklärte der Präsident des bvse, Burkhard Landers. Er machte deutlich, dass nach Ansicht der mittelständischen Recycling- und Entsorgungsbranche die Novelle „so nicht zustimmungsfähig“ sei.
Die neutrale Ausschreibungsstelle ist aus seiner Sicht für einen unverzerrten Wettbewerb unabdingbar. Die Novelle müsse ausschließen, dass große Konzerne, die über eigene duale Systeme verfügen, entweder gänzlich ohne Wettbewerb die Dienstleistungen erbringen – oder über die Ausschreibungsunterlagen Einblicke in die wirtschaftlichen Strukturen und Preiskalkulationen ihrer mittelständischen Wettbewerber erhielten.
Der bvse fordert weiterhin, dem Mittelstand in der vorgesehenen „Gemeinsamen Stelle“ Sitz und Stimme zu geben. „Bisher sitzen in der ‚Gemeinsamen Stelle‘ alle Großkonzerne an einem Tisch und der Mittelstand bleibt außen vor“, heißt es in enier Pressemitteilung.
Um sicherzustellen, dass die Veruracher von Verpackungsmüll auch tatsächlich für eine vollständige Entsorgung einstehe, solle nach Meinung des bvse die Zahl der absolut in Verkehr gebrachten Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen bekannt sein. Nach dem Wortlaut der 5. Novelle solle sich die Vollstän-digkeitserklärung jedoch nur auf Verkaufsverpackungen beziehen – das sei zu wenig.