Die Verbände, die zusammen über 1.200 Unternehmen vertreten, stimmen darin überein, dass die Aufbereitung von Altpapier, Altkunststoffen, Schrotten, Altmetallen und Altglas weder für die energetische Nutzung noch für die werkstoffliche Verwertung der europäischen Chemikalienverordnung unterliegen. Dies gelte vor allem auch für die Herstellung von vermarktbaren Sekundärrohstoffen und Recyclingprodukten.
An die Politik erging die Warnung, die – von den europäischen Institutionen geforderten – Recyclinganstrengungen nicht mit dem Chemikalienrecht zu unterlaufen. Bestimmte Parameter im Abfall- und Chemikalienrecht könnten noch zugunsten einer hochwertigen Verwertung und des ressourceneffizienten Wirtschaftens verändert werden.