Die Selbstentsorger monieren, dass das Ministerium in der Vorbereitung der Änderungsverordnung keine zweite Anhörung der beteiligten Kreise abgehalten habe. Diese sei allerdings im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgeschrieben. Die einzige Anhörung habe im März 2007 stattgefunden; hernach allerdings sei der Verordnungstext in zentralen Punkten geändert worden, ohne dass die betroffenen Unternehmen hätten Stellung nehmen können.
Konkret seien die Beamten von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel mit der erklärten Absicht in das Verfahren gegangen, die Tätigkeitsfelder von Selbstentsorgern und dualen Systemen klar voneinander zu trennen. Dies sei immer als „Kern“ der Novelle bezeichnet worden. Die März-Fassung des Textes habe auch deutlich in diese Richtung gewiesen.
Die nun vom Bundeskabinett verabschiedete Fassung sei jedoch grundverschieden von der damals vorgelegten. Der Kreis der „gewerblichen Anfallstellen“, an denen Selbstentsorgung möglich ist, sei wieder deutlich verkleinert worden; dagegen sei der Kreis der „vergleichbaren Anfallstellen“, für die duale Systeme zuständig sind, erheblich erweitert worden. Insgesamt bedrohe die jetztige Form der Novelle die Geschäftsgrundlage der Selbstentsorger. „Der Verordnungsgeber würde die Selbstentsorgung auf kaltem Wege abschaffen“, schreibt der BSVV.
Der BSVV, der auch Rechtsverstöße in der VerpackV-Novelle vermutet, bezeichnet den Verfahrensverstoß als derart gravierend, dass die Verordnung komplett neu verhandelt werden muss.