Das Umweltbundesamt, zu dem die Deutsche Emissionshandelsstelle gehört, muss jetzt mit der Entscheidung der Richter umgehen. In ersten Reaktionen wies das Amt darauf hin, dass die Zuteilungsmethode für die nächste Handelsperiode bereits verändert und wesentlich vereinfacht worden sei. Künftig fiele die Unterscheidung nach alten und neuen Anlagen weg, maßgeblich sei nur noch die historische Produktionszahl.
Prozessbeobachter gehen davon aus, dass einige von der Kürzung der Emissionsrechte betroffene Unternehmen nun Schadensersatzklagen gegen die Behörden anstrengen könnten.