Bei der Eröffnung der Ausschreibungsangebote („Submission“) am 15. Oktober hätten bereits zahlreiche Anträge namhafter Unternehmen und öffentlich-rechtlicher Körperschaften vorgelegen, die sich an dem jetzt beginnenden Verhandlungsverfahren beteiligen wollen. Die so genannten Teilnahmeanträge stammten von Bewerbern, die regional, national, aber auch europaweit tätig sind.
Aus dem Kreis der Teilnehmer werden jetzt diejenigen Bewerber ausgewählt, mit denen die Hansestadt in den nächsten Wochen Verhandlungen aufnehmen wird. Die Bürgerschaft hat für dieses Verfahren bestimmte Richtlinien vorgegeben. So soll der wirtschaftliche Betrieb der Sparte sowie aller dieser Sparte zuzurechnenden Einrichtungen und Aufgaben auf Dauer gesichert werden. Die Gebühren solle stabil bleiben, während die Hansestadt Lübeck vor zukünftigen Betriebszuschüssen bewahrt werden soll. Auch die Interessen der Arbeitnehmer der Abfallsparte sollen gewahrt bleiben.
Letzteres ist mit dem Abschluss eines Arbeitnehmerpaketes am 26. September bereits besiegelt. Die Hansestadt hat sich mit den Arbeitnehmern der Sparte Abfall über Sozialstandards verständigt. An diese wird sich der Gewinner der Ausschreibung in jedem Fall halten müssen.