Laut einer Umfrage des Schaumdosenrecyclers informiere nur ein Drittel der Kommunen über die Rückgabepflicht für diesen Sonderabfall. „Da ist es kein Wunder, wenn viele Dosen falsch entsorgt werden“, sagte Rolf Apfeld, PDR-Marketing- und Entsorgungslogistikleiter.
Die Verpackungsverordnung lege fest, dass PU-Schaumdosen stofflich verwertet werden müssen. Das bedeute, dass auch die Sondermüllverbrennung unzulässig sei. Die PDR biete als Branchenlösung der europäischen PU-Schaumhersteller eine kostenlose und rechtssichere Alternative. Für die Sammlung auf dem Recyclinghof stelle sie den Kommunen eine blaugrüne 240-Liter-Rückgabe-Station und Infomaterialien zur Verfügung. Der PDR-Rücknahmeservice übernimmt eigenen Angaben zufolge die Aufstellung und Leerung. Das Recyclingwerk in Thurnau verarbeite anschließend die Dosen zu 95 Prozent in Sekundärrohstoffe und führe sie in den Wertstoffkreislauf zurück.