„Die Pflicht zur gläsernen Buchführung wird uns künftig helfen, die Entgelte der BSR und der Wasserbetriebe zum Nutzen aller Berliner genauer zu kontrollieren“, sagte Haus-&-Grund-Sprecher Dieter Blümmel. Sein Verein ist der Meinung, dass die öffentlichen Betriebe zu viel für irhe Leistungen verlangen.
In der ersten Instanz waren die Klagen unter anderem mit dem Hinweis auf zu wahrende Betriebsgeheimnisse abgelehnt worden. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun aber, dass das Land Berlin als Genehmigungsbehörde verpflichtet ist, den Klägern Einsicht in die Akten zu gewähren.
Laut Haus & Grund hat das Gerichtsverfahren bereits Mängel in der Kalkulation von Straßenreinigung und Deponiekosten aufgedeckt, die sich für die Kunden auf 250
Millionen Euro summierten.