Der BDE sehe in dem Kabinettsbeschluss, so Harmening, allerdings noch Verbesserungspotentiale gegenüber den bisherigen Entwürfen, etwa im Bereich der Verpackungsquotierung für sämtliche Verkaufsverpackungen und der Vollständigkeitserklärung. Wichtig sei aber auf jeden Fall, dass die Verpackungsentsorgung weiterhin fest in einem privatrechtlich-wettbewerblichen Umfeld eingebunden ist. Der BDE fordert eine zügige Beratung des Entwurfs der 5. Novelle im Bundestag und Bundesrat und warnt vor einer Entwertung des mühsam gefundenen Kompromisses durch voreilige Debatten über eine 6. Novelle der Verpackungsverordnung.
Novelle stärkt Umweltschutz und ehrliche Verpackungsentsorger
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. begrüßt die Novelle der Verpackungsverordnung. BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening sagte: „Der jetzt verabschiedete Regierungsbeschluss zur 5. Novelle stärkt das Umweltbewusstsein der Bürger und damit den Umweltschutz, denn sie sendet das klare Signal aus, dass alle Verpackungen weiterhin von einem funktionierenden Rückgabesystem erfasst werden. Darüber hinaus stärkt die Verpackungsnovelle alle ehrlichen Verpackungsentsorger, da sie Trittbrettfahrern wirksamer als bisher das Handwerk legt. Diese Eindämmung des Trittbrettfahrertums war überfällig.“