Wirtschaftsminister Glos hatte bis zuletzt Bedenken geäußert; er wollte bestimmte Branchen, etwa kleine Lebensmittelbetriebe, mit Privilegien ausstatten, um die finanzielle Belastung zu lindern. Die Rechtsabteilung seines Hauses fand hierfür allerdings keine Begründung.
Die Novelle soll einen klaren Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen schaffen. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Ausgenommen werden lediglich funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Auch hier dürfen aber keine Verpackungen einbezogen werden, die bei privaten Haushalten anfallen. Die Vertreiber müssen darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung über die Verpackungen abgeben, die sie in Verkehr bringen.
Die Novelle soll die seit Monaten diskutierten Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer aus der Welt schaffen. Auch die Verrechnung von Verpackungsabfällen, die an so genannten Großanfallstellen erfasst wurden, mit Verpackungen, die eigentlich von privaten Haushalten zurück genommen werden sollten, wird nicht mehr möglich sein. Die haushaltsnahe Sammlung, die seit dem Start des Dualen Systems eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen ermöglicht, wird damit wohl langfristig gesichert.