„Im Interesse der Umweltvorsorge ist es geboten, die schon 15 Jahre alten Anforderungen der Klärschlammverordnung an die umweltverträgliche landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm an das heute geltende Bodenschutzrecht anzupassen“, so Conrad. Dies diene auch der Akzeptanz der Klärschlammverwertung durch die Landwirtschaft.
Die Landesregierung setzt sich, so Ministerin Conrad weiter, für eine duale Strategie ein. Qualitativ hochwertige Klärschlämme sollten zur direkten Nutzung der enthaltenen Nährstoffe auch weiterhin bedarfgerecht in die Landwirtschaft ausgebracht werden können. Es sei festzustellen, dass durch Verbesserungen der betriebsinternen Abläufe bei Industrie Gewerbe die Belastung der kommunalen Klärschlämme mit Schadstoffen bereits seit Jahren stark zurückgegangen ist.
Zudem verfügt Rheinland-Pfalz durch seine Vielzahl von kleinen Kläranlagen, die keine oder nur wenige gewerbliche Abwässer reinigen, über eine große Fraktion qualitativ hochwertiger Klärschlämme. Die energetische Verwertung als Sekundärrohstoffsoll an Bedeutung gewinnen. Dies gilt insbesondere für die höher belasteten Klärschlämme. „Klärschlamm kann als Sekundärbrennstoff in Kohlekraftwerken, Zementwerken oder Monoverbrennungsanlagen eingesetzt werden“, so die Umweltministerin.
Dazu sei es notwendig, dass die Phosphatrückgewinnung technisch vorangetrieben wird. Phosphor ist endlich. Er sei ein lebensnotwendiger Rohstoff, welcher durch kein anderes Element ersetzt werden könne.
Während Klärschlamm aus dem Bereich der Industrie verbrannt wird, werden rund 100.000 Tonnen Klärschlamm, die pro Jahr in kommunalen Kläranlagen anfallen, nach wie vor zu etwa 75 Prozent landwirtschaftlich verwertet. Die übrigen Klärschlämme werden größtenteils verbrannt.
In beiden Fällen wird der Klärschlamm als Rohstoff verwertet – sei es als Bodenverbesserungsmaterial, sei es als Sekundärbrennstoff. Das Ziel ist eine stärkere Verwertung des Klärschlamms auch durch Verbrennung, so Umweltministerin Conrad. Allerdings müssten für alle Verwertungsverfahren hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards zu Grunde gelegt werden.
„Der Klärschlamm ist ein Rohstoff, für dessen Verwertung ein Höchstmaß an Energie- und Ressourceneffizienz gelten sollte“, so Conrad. Eine Gesellschaft, die Energie- und Ressourceneffizienz zum Maßstab ihres Handelns macht, setzt darauf, dass durch konsequentes Stoffstrommanagement der Rohstoff- beziehungsweise Energiebedarf verringert und Abfälle ökoeffizient verwertet werden. Stoffstrommanagement beginnt vor Ort in jeder einzelnen Kommune.
Klärschlamm gehört zu den vor Ort verfügbaren Rohstoffen, deren ökoeffiziente Verwertung ein obligatorischer Baustein kommunaler Stoffstrommanagement-Konzepte sein sollte. Ökoeffiziente Lösungen sind ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
Um den Kommunen im Land eine Hilfestellung zu geben, hat das Umweltministerium die TU Kaiserslautern beauftragt, den Status quo der Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz darzustellen und anhand einer Marktanalyse die bestehenden Alternativen zur landbaulichen Verwertung aufzuzeigen. Zugleich sollten neue Technologien zur Klärschlammverwertung, die bisher am Markt bekannt geworden sind, analysiert und fachlich bewertet werden.
Die Landesregierung wir die Kommunen dabei unterstützen, mit eigenen Pilotanlagen diese Technologien zu testen. Das Ziel einer energieautarken Kläranlage ist erreichbar in einer Kombination aus Methangasnutzung und energetischer Klärschlammverwertung.
Die meisten der beschriebenen „neuen“ Verfahren befinden sich noch im Forschungs- oder Pilotstatus und müssen weiterentwickelt werden.
Die Studie der TU Kaiserslautern ist auf der Website des MUFV abrufbar.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen darüber hinaus mit einer Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des MUFV mit Vertretern der Umweltverwaltung, der kommunalen Spitzenverbände und wissenschaftlicher Einrichtungen besetzt ist. Diese Arbeitsgruppe steht allen interessierten Kommunen bei der Auswahl der für den jeweiligen örtlichen Bedarf geeignetsten Lösung beratend zur Verfügung. Bei allen Entsorgungskonzepten sind neben wichtigen Umwelt- und Rohstoffaspekten auch die Gebühren für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit zu berücksichtigen.