„Aufwand und Nutzen passen nicht zueinander. Die vielen Verschärfungen würden den Aufwand, Anlagen zu genehmigen, zu betreiben und zu überwachen, erheblich steigern. Demgegenüber steht allerdings kein angemessener Nutzen, um umweltrelevante Emissionen zu verringern oder zu vermeiden. Hier fehlen auch konkrete Folgeabschätzungen des Umweltministeriums. Zum Teil fehlen sogar die Begründungen für die vorgeschlagenen Änderungen“, heißt es in einer Erklärung des VKU:
Einer der wichtigsten Kritikpunkte des VKU am Entwurf der Novelle sind die geplanten Grenz- und Richtwerte für die Methan-Restfreisetzung aus Anlagen zur Kompostierung und Vergärung von Bioabfällen: „Die Umsetzung dieser Pläne wäre ökonomisch und ökologisch kontraproduktiv. Sie wäre nur mit unverhältnismäßigen Kosten und unter Freisetzung von mehr Treibhausgasen an anderer Stelle möglich.“